
Die wichtigsten Informationen
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Durch die Corona-Pandemie erschweren sich auch die Ausbildungs-Bedingungen in den Betrieben. Damit die Coronakrise nicht zur Ausbildungskrise wird und damit die berufliche Zukunft junger Menschen gefährdet, hat die Bundesregierung unter dem Namen „Ausbildungsplätze sichern“ für 2020 und 2021 ein Hilfsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen auf die Beine gestellt. Im Folgenden fassen wir das Wesentliche für Sie zusammen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen, können seit dem 3. August 2020 über die Agentur für Arbeit Förderungen beantragen (Link zum Formular siehe unten). Im Kern hat das Programm folgende Ziele:
- Den Erhalt von Ausbildungsplätzen
- Die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze
- Die Vermeidung von Kurzarbeit bei Azubis
- Förderung der Übernahme von Azubis insolventer Firmen
[Bild: Bundesregierung]
Folgende Prämien gibt es im Detail für die Unternehmen:
Das Ausbildungsniveau halten
Ausbildungsbetriebe sollen motiviert werden ihr Ausbildungsniveau zu erhalten. Eine Ausbildungsprämie erhalten Unternehmen, die durch die Corona-Krise in erheblichen Umfang betroffen sind (Definition siehe Bekanntmachung unten), für jede neu beginnende Ausbildung und wenn die Zahl der für das neue Ausbildungsjahr geschlossenen Ausbildungsverträge auf dem Niveau der letzten drei Jahre gehalten wird.
Erhöhung des Ausbildungsniveaus
Eine Ausbildungsprämie Plus soll Unternehmen motivieren, das Ausbildungsniveau trotz der Krise zu erhöhen. Diese Prämie bekommen Unternehmen, die durch die Corona-Krise in erheblichen Umfang betroffen sind (Definition siehe Bekanntmachung unten), für eine neu beginnende Berufsausbildung, wenn sich dadurch eine höhere Anzahl an Ausbildungsverträgen ergibt, als es durchschnittlich in den letzten drei Jahren gab.
Vermeidung von Kurzarbeit
Einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bekommen Unternehmen, um zu vermeiden, dass Auszubildende in Kurzarbeit gehen müssen. Die Förderung erhalten KMUs, die Kurzarbeit durchführen und trotz des relevanten Arbeitsausfalls Auszubildende und deren Ausbilder/innen nicht in Kurzarbeit bringen, sondern die Ausbildung fortsetzen.
Übernahme von Azubis
Die Übernahmeprämie erhalten Unternehmen, um motiviert zu werden Auszubildende von anderen Unternehmen zu übernehmen, die ihre Ausbildungsaktivitäten nicht fortführen können. Die Übernahmeprämie bekommen Unternehmen, die eine anerkannte Berufsausbildung fortführen, die wegen einer Corona bedingten Insolvenz eines anderen Unternehmens vorzeitig beendet werden musste.
Die genauen Bestimmungen zur Förderung entnehmen Sie bitte der unten verlinkten Bekanntmachung des BMBF, hier insbesondere Absätze 2.1 bis 2.8. Die Anträge stellen Sie bitte über die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Genaue Informationen dazu erhalten Sie über den untenstehenden Link zur Bundesagentur für Arbeit.
Die wichtigsten Links:
Antragsformulare und weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Bekanntmachung des BMBF zum Bundesprogramm im Wortlaut:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3098.html
Informationen der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ausbildung-corona-1763542
FAQ des BMBF zum Programm „Ausbildungsplätze sichern“
https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html